Solar- und Windausschreibung: Bürokratiemonster statt Systemgedanken

 Wer dachte, dass mit den Vorschlägen für die Förderung des Mieterstroms in Bezug auf Komplexität bei gleichzeitigem Übergehen von technischen Chancen ebenso wie bei daraus entstehenden Restriktionen ein neuer Höhepunkt erreicht wäre, der sieht sich durch das 1. Eckpunktepapier zur Solar- und Windausschreibung erneut erschüttert.

So berichteten die Medien, dass Solar nun gegen Wind antreten soll. Und in der Tat wird mit der Vorlage jede Chance auf systemdienliche Solar- & Windhybride an einem Netzverknüpfungspunkt vertan. Es zählt im Grunde weiter nur der (dämlich) niedrigste Preis.

Liest man das Eckpunktpapier dann weiter, kommt aber doch noch sowas wie eine Art Systemgedanke. Eine „Verteilernetzkomponente“ soll Aufschläge auf die Gebotswerte bringen, wenn das Netz vor Ort schon zu voll ist – zwischen Wind und Solar soll dann regional ausbalanciert werden, dabei wird berücksichtigt, dass beides eben anders erzeugt. Was wir wo- hä?

Moment… Selbst nach zweimaligem Lesen habe ich es nicht verstanden, und das, obwohl ich mich mit dem Thema Solar-& Windhybrid seit 2013 beschäftigte, u.a. mit den veröffentlichten Überlegungen zu solchen Anlagen bis zum Gigawattmaßstab: Blog

Offenkundig war es nicht in allen Ebenen zu vermitteln, dass die einfachste Kombination eben an einem gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt läuft und man daraus formulieren könnte:

„Geboten werden darf nur,
- wenn PV an einen bestehen Windenergie-Netzverknüpfungspunkt ohne weiteren Netzausbau gekoppelt wird
- wenn Wind an einen bestehenden PV-Netzverknüpfungspunkt ohne weiteren Netzausbau gekoppelt wird
- wenn Solar- und Wind-Leistung gemeinsam neu errichtet werden und dabei die maximale Wechselstromanschlussleistung maximal der Nennleistung des PV- oder des Windteils entspricht“

Damit hätte man automatisch dafür gesorgt, dass nur einmal ausgebaut wird, wenn überhaupt. Oder eben endlich mal Systemgedanken einfließen und bestehende Netze für Wind oder Solar doppelt genutzt werden – denn das gibt die komplementäre Erzeugung her. Das ist auch einfach vor Ort mit den eh zu installierenden Steuerungen zu steuern.

Oder ist das zu einfach? Muss man es total regulieren und baut dann doch zwei Leitungen – eine zur Windanlage, eine zur PV- Anlage? Kapiere ich nicht.

Am Ende ist das Ganze ja ohnehin eigenartig: Egal wer dabei gewinnt: dessen Zuschlagsleistung wird so wie so von der Leistung der Wind- oder Solarausschreibung abgezogen. Also kein System, keine extra Leistung in der Ausschreibung.

Zeit, dass im weiteren Verfahren besser zu machen!  Oder anders: „It’s the system, stupid“!  

Was wir indes in unserer Kommunikation und im Vertrieb besser machen können, diskutieren wir bei unserem Vertriebstag am 29.03.17 in Berlin.

 

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Kommentare: 3
  • #1

    Peter Vollwert (Dienstag, 14 März 2017 11:54)

    Das macht hier keinen Spaß mehr. Hier braucht jeder zur persönlichen Energiewende einen Steuerberater und eventuell auch noch einen Rechtsanwalt. Ich geh jetzt nach Afrika und verkauf dort meine PV Anlagen. Dort ist normales Denken noch möglich.
    Dort gibt es auch kein Denkverbot für Net-Metering oder andere sinnvolle Maßnahmen.

  • #2

    oekoschwein (Dienstag, 14 März 2017 13:08)

    Die knappeste Ressource ist doch nicht das Netz, sondern die Fläche. Wenn sich auf einer Fläche also Strom erzeugen lässt, dann sollte auch der passende Netzanschluss dazu gebaut werden.

  • #3

    pvguerillia (Montag, 20 März 2017 22:37)

    Bei all der (von der Regierung gewollten) Bürokratie ist die Konsequenz für mich klar. Einfach Anlage bauen, anschließen - fertig. Und wenn der Mieter 6 Cent EEG-Umlage sparen kann, wird er sich nicht beschweren. Bis die elektronischen Zähler alle verbaut sind, noch eine Batterie nachschieben und einen Stirling-Motor einbauen. Dann klappts auch mit dem Nachbarn ...